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Junge und ältere Hand halten einander | © Africa Studio - Fotolia


Informationen für Antragsteller

Hier finden Sie Informationen zur Antragstellung von Fördergeldern.

Was wir fördern

Antragsberechtigt sind alle Einrichtungen und Dienste des Diözesan-Caritasverbands München und Freising e.V. und Mitglieder der Diözesanarbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe (DiAG).

Die Gelder kommen dabei stets Menschen in Notlagen zugute, die im Austausch mit unseren Einrichtungen und Diensten stehen. Einzelfallhilfe, im Sinne einer Vergabe von Fördermitteln an einzelne Privatpersonen, leistet die Pater-Rupert-Mayer-Stiftung derzeit nicht. Für einen Antrag auf Einzelfallhilfe nehmen Sie bitte Kontakt zur Sozialberatung der Caritas in Ihrer Nähe auf. Die Mitarbeiter vor Ort beraten Sie gerne.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergaberichtlinien

Als Mitglied der DiAG Behindertenhilfe beachten Sie insbesondere Punkt B der Richtlinien. Ansprechpartnerin für DiAG-Mitglieder ist Johanna Wettengl.

Antragstellung

Bitte senden Sie eine Beschreibung des Projekts mit folgendem Antragsformular an

 pater-rupert-mayer-stiftung@caritasmuenchen.org.

Antragsfristen

DiAG-Mitglieder:  29. März 2024

Einrichtungen des Diözesan-Caritasverbands: 3. Mai 2024

 

Entscheidung über Mittelvergabe

Der Stiftungsrat prüft die Förderanträge und entscheidet in der Stiftungsratssitzung über die Mittelvergabe. Ihren Förderbescheid erhalten Sie Ende August 2024.

 

Downloads

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Vergaberichtlinien Pater-Rupert-Mayer-Stiftung
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Formular Beantragung von Stiftungsmitteln
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