Die Stiftung wurde 1987 mit den Kollektengeldern der Seligsprechung von Pater Rupert Mayer gegründet und ist seit 2011 rechtlich selbstständig. Zweck der Stiftung ist die Förderung der sozial-caritativen Arbeit in der Erzdiözese München und Freising. Ziel der Stiftung ist es, die Lebenssituation von hilfsbedürftigen Menschen zu verbessern.
„So hilft die Pater Rupert Mayer Stiftung“, Münchner Kirchenradio, 3.11.2020.
Für Sie zum Nachhören von Min 1:20 bis 4:27 unter
https://mk-online.de/meldung/so-hilft-die-pater-rupert-mayer-stiftung.html
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Das Vermögen wird sicher und ertragsorientiert angelegt. Mit den Erträgen und denSpenden fördert die Stiftung die sozial-caritative Arbeit. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Eingebrachtes Vermögen und Spenden werden steuerlich besonders berücksichtigt. Über die Mittelvergabe entscheidet der Stiftungsrat. 2019 konnte die Stiftung aus Erträgen und Spenden die sozial-caritative Arbeit mit 144.495 EUR fördern.
Vorsitzender: Georg Falterbaum, Diözesan-Caritasdirektor; Stellv. Vorsitzender: Thomas Schwarz, Vorstand des Diözesan-Caritasverbands; Prof. Dr. Egon Endres, Prof. für Sozialwissenschaften und Sozialmanagement, bis 2014 Präsident der katholischen Stiftungsfachhochschule München; Andrea Thiele, komm. Ordinariatsdirektorin; Prälat Hans Lindenberger, ehemaliger Diözesan-Caritasdirektor; Prälat Peter Neuhauser, ehemaliger Diözesan-Caritasdirektor; Gabriele Stark-Angermeier, Vorständin des Diözesan-Caritasverbands.
Monika Huber, Leiterin Kommunikation und Sozialmarketing beim Diözesan-Caritasverband
Rainer Wiedemann, Leiter Finanz- und Rechnungswesen beim Diözesan-Caritasverband
1. Senden Sie uns Ihre einseitige Kurzbeschreibung des Projekts mit folgendem Formular an info@pater-rupert-mayer-stiftung.de.
2. Wenn Ihr Förderanliegen dem Stiftungszweck entspricht, fordern wir Sie auf, den Antrag postalisch einzureichen.
Antragsfrist für DiAG-Mitglieder: 31. März 2021
Antragsfrist für Einrichtungen des DiCV: 3. Mai 2021
Es gilt der Poststempel
3. Der Stiftungsrat entscheidet über die Anträge. Ihren Förderbescheid erhalten Sie in der Regel im August/September.