Die Pater-Rupert-Mayer-Stiftung wurde 1987 mit Spenden aus der Kollekte anlässlich der Seligsprechung des Pater Rupert Mayer im Münchner Olympiastadion gegründet. Sie fördert das gesamte Spektrum der sozial-karitativen Arbeit des Diözesan-Caritasverbands mit seinen Einrichtungen und Diensten für benachteiligte und hilfebedürftige Menschen in Oberbayern. Unter ihrem Dach wurden seit 2011 zahlreiche Stiftungsfonds gegründet, die den Wunschnamen der stiftenden Person tragen und dem gewünschten Zweck zugutekommen. Die Stifterfamilie engagiert sich in der Nachfolge Pater Rupert Mayers, der sich stets für die Armen und Schwachen stark machte, für Kinder, Jugendliche, arme, alte, kranke und behinderte Menschen und alle, die am Rand der Gesellschaft stehen.
Damit reichen Sie Menschen die Hand, die unsere Hilfe dringend brauchen. Gerne spreche ich mit Ihnen über Möglichkeiten für Ihr persönliches Engagement. Ich freue mich auf Sie!
Antragsberechtigt sind Einrichtungen und Dienste des Diözesan-Caritasverbands München und Freising e.V. und Mitglieder der Diözesanarbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe (DiAG).
Die Gelder kommen dabei stets Menschen in Notlagen zugute, die im Austausch mit unseren Einrichtungen und Diensten stehen. Einzelfallhilfe, im Sinne einer Vergabe von Fördermitteln an einzelne Privatpersonen, leistet die Pater-Rupert-Mayer-Stiftung derzeit nicht.
Sie können jedoch einen Antrag auf Einzelfallhilfe beim Caritasverband München Freising stellen. Hierfür nehmen Sie bitte Kontakt zur Sozialberatung der Caritas in Ihrer Nähe auf. Die Mitarbeiter vor Ort beraten Sie gerne.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergaberichtlinien. Als Mitglied der DiAG Behindertenhilfe beachten Sie insbesondere Punkt B der Richtlinien. Ansprechpartnerin für DiAG-Mitglieder ist Johanna Wettengl (johanna.wettengl@caritasmuenchen.org).
1. Senden Sie uns Ihre einseitige Kurzbeschreibung des Projekts mit folgendem Antragsformular an
pater-rupert-mayer-stiftung@caritasmuenchen.org.
2. Wenn Ihr Förderanliegen dem Stiftungszweck entspricht, fordern wir Sie auf, den Antrag postalisch einzureichen.
Antragsfrist für DiAG-Mitglieder: 29. März 2024
Antragsfrist für Einrichtungen des DiCV: 3. Mai 2024
Es gilt der Poststempel
3. Der Stiftungsrat entscheidet über die Anträge. Ihren Förderbescheid erhalten Sie in der Regel im August/September.
Hier finden Sie transparente Informationen zur Pater-Rupert-Mayer-Stiftung.