Hier finden Sie Informationen zur Antragstellung von Fördergeldern.
Antragsberechtigt sind alle Einrichtungen und Dienste des Diözesan-Caritasverbands München und Freising e.V. und Mitglieder der Diözesanarbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe (DiAG).
Die Gelder kommen dabei stets Menschen in Notlagen zugute, die im Austausch mit unseren Einrichtungen und Diensten stehen. Einzelfallhilfe, im Sinne einer Vergabe von Fördermitteln an einzelne Privatpersonen, leistet die Pater-Rupert-Mayer-Stiftung derzeit nicht. Für einen Antrag auf Einzelfallhilfe nehmen Sie bitte Kontakt zur Sozialberatung der Caritas in Ihrer Nähe auf. Die Mitarbeiter vor Ort beraten Sie gerne.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergaberichtlinien.
Als Mitglied der DiAG Behindertenhilfe beachten Sie insbesondere Punkt B der Richtlinien. Ansprechpartnerin für DiAG-Mitglieder ist Johanna Wettengl.
DiAG-Mitglieder: 29. März 2024
Einrichtungen des Diözesan-Caritasverbands: 3. Mai 2024
Der Stiftungsrat prüft die Förderanträge und entscheidet in der Stiftungsratssitzung über die Mittelvergabe. Ihren Förderbescheid erhalten Sie Ende August 2024.